Herzlich Willkommen
auf der Internetseite unseres Bürgervereins.

Zweck des Vereins ist die Unterstützung und Förderung einer nachhaltigen, generationsübergreifenden Entwicklung der Marktgemeinde Kasendorf in den Bereichen Lebensqualität, Kultur und Tourismus. Der Verein sucht hierzu die Zusammenarbeit mit dem Marktgemeinderat, Vereinen und Projektinitiativen.

In den nächsten Wochen wollen wir unsere Seite mit Leben füllen und verschiedene Beiträge online stellen. Schauen Sie doch einfach ab und zu vorbei und entdecken sie Neuigkeiten zum Vereinsleben und unseren Projekten.

Gerne können Sie auch direkt Kontakt mit uns unter der Emailadresse buergerverein-kasendorf@outlook.de aufnehmen.


Am 29.12.2022 fand um 16.00 Uhr im Jugendtreff M2, Marktplatz 2 unsere Jahreshauptversammlung statt. Anwesend waren 9 Mitglieder.

Kassenwart und Vorstand wurden entlastet. 

Da alle Mitglieder schriftlich der neuen Satzung zustimmten wurde festgestellt, dass diese angenommen wurde und ab sofort gültig ist.

Um zukünftig Vereinsaktivitäten besser finanzieren zu können wurde beschlossen bei der VR-Bank Oberfranken Mitte eG in Kasendorf ein Konto  zu eröffnen. Dies ist mittlerweile geschehen. 

IBAN: DE54771900000000073920, BIC GENODEF1KU1, Name des Kontos: Bürgerverein Kasendorf

Die anwesenden Mitglieder beschlossen einstimmig, dass jedes Mitglied einen Kalender-Jahresbeitrag von 10,00 Euro zu entrichten hat. Leben in einem Haushalt mehrere Mitglieder, zahlen diese Gesamt 15,00 Euro. Falls Mitglieder schon jetzt den Jahresbeitrag einzahlen möchten, bitte unbedingt den Namen der Mitglieder, sowie den Grund (Jahresbeitrag 2023) angeben! Wir werden auch SEPA-Lastschriftüberweisungen anbieten, entsprechende Formulare werden bis Mitte des Jahres zugestellt.

Bisher geplante Projekte für 2023:

In Planung ist ein Logo für unseren Verein. Bisher wird folgender Vorschlag verwendet:

Nicht deutsch sprechenden BürgerInnen aus Kasendorf steht jeden Dienstag (ab 07.02.2023) von 10.00 bis 11.30 Uhr im M2 ein Gesprächskreis zur Verfügung. Es handelt sich um keinen Deutschkurs, sondern lediglich eine Möglichkeit zum Sprechen und Kennenlernen der deutschen Sprache.

Außerdem bieten wir NeubürgerInnen einen Rundgang durch oder um Kasendorf herum an. Anmelden kann man sich in unserem neu geschaffenen Briefkasten beim M2, der allerdings NICHT unsere Postadresse ist!

Mit Kita- und Schulkindern wird es ein Umweltprojekt geben. "Förderung einer umweltbewussten Sichtweise für Kinder mit praktischen Übungen". Dabei geht es u.a. um Abfallentsorgung im öffentlichen Raum.

Eine Zusammenarbeit mit dem CVJM beim Kellerfest wurde angedacht, es könnte bei reger Beteiligung der Mitglieder aber auch ein eigenes Projekt geben.

Außerdem soll wieder eine Bastelrunde für Kinder beim Adventsmarkt 2023 stattfinden.

Alle diese Projekte wurden einstimmig beschlossen.

Gerne nehmen wir eure weiteren Vorschläge an! 


 

Wir trauern

um unser Mitglied

Günther Leykam

unerwartet verstorben am 15.11.2022


an alle Mitglieder des Bürgerverein Kasendorf e.V.

für ihre Stimmzettelabgabe.

Die neue Satzung wurde einstimmig angenommen.


In den nächsten Tagen werden Mitglieder euch besuchen, um auch eure Stimme bei der Abstimmung zu diesem Entwurf einzuholen. Wir bitten euch ALLE, das Formular ausgefüllt dem Vorstand zukommen zu lassen. Dies ist unter der Adresse: Janina Susanna Kaplan, Rathausberg 4, 95359 Kasendorf (oder Kulmbacher Straße 3) möglich.


Nachstehender Satzungsinhalt wurde vom 2021 neu gewählten Vorstand sowie den anwesenden Mitgliedern der am 07.07.2022 stattgefundenen Mitgliederversammlung so zur Abstimmung gestellt.

Satzungsänderung "Bürgerverein Kasendorf e.V."

Präambel des Bürgervereins Kasendorf e.V.

Der Verein ist selbstlos tätig. Der Verein verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Funktion als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßige Vergütungen begünstigt werden.

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

(1) Der Verein führt den Namen "Bürgerverein Kasendorf e.V." - im Folgenden "Verein" genannt.

(2) Der Verein hat seinen Sitz in Kasendorf und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Bayreuth eingetragen.

(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§2 Zweckbestimmung

(1) Förderung der Heimat- und Kulturpflege sowie der Ortsverschönerung.

(2) Die Förderung des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke.

(3) Förderung von Kunst und Kultur.

(4) Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege.

(5) Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

§3 Mitgliedschaft

(1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die bereit ist, Ziele und Satzungszwecke des Vereins nachhaltig zu fördern.

(2) Der Verein ist partei-, konfessions- und vereinsübergreifend.

§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt an allen angebotenen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

(2) Sie haben darüber hinaus das Recht, gegenüber dem Vorstand und der Mitgliederversammlung schriftlich Anträge zu stellen.

(3) In der Mitgliederversammlung kann das Stimmrecht nur persönlich ausgeübt werden.

§5 Beginn/Ende der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft muss schriftlich beantragt werden.

(2) Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss, Tod des Mitglieds oder Verlust der Rechtsfähigkeit bei juristischen Personen.

(3) Die freiwillige Beendigung der Mitgliedschaft muss durch schriftliche Kündigung zum Ende des Geschäftsjahrs gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

(4) Der Ausschluss eines Mitglieds kann mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.

(5) Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand mit einfacher Stimmenmehrheit, falls das Mitglied dem Verein durch sein Verhalten und/oder seine gesellschaftliche Einstellung der Satzung des Vereins zuwiderläuft oder dem Verein Schaden zufügt. Dem Mitglied ist unter Fristsetzung von zwei Wochen Gelegenheit zu geben, sich vor dem Vorstand zu den erhobenen Vorwürfen zu äußern.

(6) Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem Grund, erlöschen alle Ansprüche aus dem Mitgliedsverhältnis. Eine Rückgewähr von Beiträgen, Spenden oder sonstigen Unterstützungsleistungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Anspruch des Vereins auf rückständige Beitragsforderungen bleibt hiervon unberührt.

§6 Mitgliedsbeiträge

(1) Für die Höhe der jährlichen Mitgliedsbeiträge ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wir. Solange keine Beitragsordnung beschlossen ist, wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben.

§7 Organe des Vereins

(1) Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand

§8 Mitgliederversammlung

(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung, sie hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Die Jahresberichte entgegenzunehmen und zu beraten
  • Entlastung des Vorstands
  • (im Wahljahr) den Vorstand zu wählen
  • über die Satzung, Änderungen der Satzung sowie die Auflösung des Vereins zu bestimmen
  • die KassenprüferInnen zu wählen, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenem Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein dürfen

(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand des Vereins nach Bedarf, mindestens aber einmal im Geschäftsjahr, nach Möglichkeit im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres, einberufen. Die Einladung erfolgt 14 Tae vorher in Textform durch den Vorstand mit Bekanntgabe der vorläufig festgesetzten Tagesordnung an die dem Verein zuletzt bekannte Mitgliedsadresse.

(3) Die Tagesordnung der ordentlichen Jahresmitgliederversammlung hat insbesondere folgende Punkte zu umfassen:

  • Bericht des Vorstands
  • Bericht des Kassenwarts/ der Kassenwartin
  • Wahl von zwei Kassenprüfer/innen, sofern sie ansteht
  • Festsetzung der Beiträge für das laufende Geschäftsjahr bzw. zur Verabschiedung von Beitragsordnungen
  • Beschlussfassung über vorliegende Anträge

(4) Anträge der Mitglieder zur Tagesordnung sind spätestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung beim Vereinsvorstand schriftlich einzureichen.

(5) Der Vorstand hat eine außerordentliche Mitgliederversammlung unverzüglich einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Vereinsmitglieder, dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe, vom Vorstand verlangt wird.

(6) Der/die Vorsitzende oder eine/r seiner Stellvertreter/innen leitet die Mitgliederversammlung. Auf Vorschlag des/der Vorsitzenden kann die Mitgliederversammlung eine/n  besonderen Versammlungsleiter/in bestimmen.

(7) Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden in einem Protokoll innerhalb von zwei Monaten nach der Mitgliederversammlung niedergelegt und von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied sowie dem Protokollführer/der Protokollführerin unterzeichnet. Das Protokoll kann von jedem Mitglied beim Vorstand eingesehen werden.

§9 Stimmrecht/Beschlussfähigkeit

(1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Eine Stimmrechtsübertragung ist ausgeschlossen.

(2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

(3) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Bei Stimmengleichheit gilt der gestellte Antrag als abgelehnt.

(4) Abstimmungen in der Mitgliederversammlung sind nur dann schriftlich und geheim durchzuführen, wenn dies auf Verlangen mindestens eines Mitgliedes, das an der Beschlussfassung teilnimmt, verlangt wird.

(5) Für Satzungsänderungen und Beschlüsse zur Auflösung des Vereins sowie der Zweckänderung des Vereins ist eine Dreiviertelmehrheit der Stimmberechtigten erforderlich. Verhinderte Mitglieder erhalten die Möglichkeit einer schriftlichen Willenserklärung spätestens bis zwei Wochen nach der Mitgliederversammlung. Nicht rückmeldende Mitgliederstimmen werden als Enthaltung gewertet.

(6) Satzungsänderungen werden allen Vereinsmitgliedern schriftlich mitgeteilt.

§10 Vorstand

(1) Die Vorstandschaft setzt sich wie folgt zusammen:

  • ein/eine Vorsitzende/r
  • ein/eine stellvertretende/r Vorsitzende/r
  • ein/eine Kassenwart/in
  • ein/eine Schriftführer/in

Sie werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Die unbegrenzte Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig. Nach Fristablauf bleiben die Vorstandsmitglieder bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger/in im Amt.

(2) Die Mitgliederversammlung kann die Vorstandschaft durch von ihr zu wählende stimmberechtigte Beisitzer/innen erweitern. Ihre Wahldauer läuft parallel zu der des Vorstandes.

(3) Der Vorstand leitet verantwortlich die Vereinsarbeit. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben und kann besondere Aufgaben unter seinen Mitgliedern verteilen oder Ausschüsse für deren Bearbeitung einsetzen.

(4) Vorstand im Sinn des §26 BGB sind der/die erste Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die Kassenwart/in und der/die Schriftführer/in. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

(5) Die Vorstandschaft beschließßt mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder anwesend sind oder einer Beschlussfassung im schriftlichen Umlaufverfahren zustimmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

(6) Beschlüsse des Vorstands werden in einem Sitzungsprotokoll niedergelegt und von mindestens zwei vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedern unterzeichnet.

(7) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner/ihrer Wahlzeit aus, ist der Vorstand berechtigt ein kommissarisches Vorstandsmitglied zu berufen. Auf diese Weise bestimmte Vorstandsmitglieder bleiben bis zur nächsten Mitgliederversammlung im Amt.

§11 Kassenprüfer/in

(1) Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer/innen für die Dauer von einem Jahr zu wählen. Die Kassenprüfer/innen haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu überprüfen sowie mindestens einmal jährlich den Kassenbestand des abgelaufenen Kalenderjahres festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer/innen haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten.

§12 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins and die Marktgemeinde Kasendorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

§13 Liquidatoren

(1) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abweichend beschließt.

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Einladung zur Mitgliederversammlung

am 07.07.2022

um 17.30 Uhr

im Jugendtreff M2

Marktplatz 2, 95359 Kasendorf

Der Bürgerverein Kasendorf e.V. stellte sich am 28.10.2021 neu auf.

Dem neuen Vorstand war die Gemeinnützigkeit des BV wichtig. Deshalb gestaltete er die Satzung um und ließ entsprechende Satzungsänderungen vom FA BT prüfen. Am 07.07.2022 stellen wir ihnen die neue Satzung vor und bitten Sie als Mitglied, möglichst beim o.g. Termin anwesend zu sein und der veränderten Satzung zuzustimmen,.

Außerdem wollen wir uns über das Marktgeschehen und unseren BV-Möglichkeiten und Ziele austauschen.

Wir freuen uns auf Sie.

Ihr Vorstand

Tagesordnungspunkte

1. Begrüßung

2. Vorstellung der bisherigen Aktivitäten

3. Vorstellung des Entwurfs der neuen Satzung

4. Abstimmung über die neue Satzung

5. Geplante Aktivitäten

6. Allfälliges


Wir empfehlen den Mehrgenerationen-Abend

im M2

 Marktplatz 2

95359 Kasendorf

vom CJVM am

FREITAG, 29. April 2022


Wir trauern

um unser in Kasendorf sehr aktives Mitglied

Heinz Hübner

und drücken den Angehörigen auch hiermit unser Mitgefühl aus.

Vorstand des Bürgerverein Kasendorf e.V., April 2022



Schließung der Apotheke in Kasendorf

Mitte Dezember 2021 überreichte Janina Kaplan, die 1. Vorsitzende des Bürgervereins, Herrn Clemens als kleines  Dankeschön für seine jahrzehntelange Führung der Apotheke in Kasendorf  ein Blumenbukett.  Der Bürgermeister, Herr Groß bedachte auch die langjährigen Angestellten mit einem Abschiedsgeschenk.

Nicht nur, weil die Apotheke behindertengerecht umgebaut, verschiedene neue elektronische Medien angeschafft werden müssten, sondern auch, weil Apotheken sich nur noch mit sehr viel Laufkundschaft amortisieren (z.B. in Großstädten, Einkaufszentren usw.), konnte trotz vielfältiger Versuche kein Nachfolger/keine Nachfolgerin gefunden werden.

Da alle den Tränen nahe waren, bat Herr Clemens darum, kein Foto zu veröffentlichen. Natürlich kommen wir diesem Wunsch nach!

Wir bedauern alle sehr, dass es nun wahrscheinlich für längere Zeit keine Apotheke in Kasendorf geben wird.

Erst mal:

Veröffentlicht: Sonntag, 29. Oktober 2017 Geschrieben von Rainer Friedmann Drucken E-Mail

Was wir schon wissen …
Wir kennen das Interkommunale Städtebauliche Entwicklungskonzept kurz ISEK. Ein Zusammenschluß der Märkte Kasendorf und Wonsees, die beide hier in der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf verwaltet werden.

Link zum ISEK-pdf mit 160 Seiten Zusammenstellung Gesamt

Link - Die Seiten 51 bis 61 in Kurzform aufbereitet mit gelben Markierungen betreffen das Schwarze Roß


Zusammengefasst bedeutet es:
Auf Grund dessen, dass zwischen Umbau des Schwarzen Roß incl. Abriss des DüllSaal-Gebäudes mit 1,5 Mio.Schätzung
und dem Erhalt des DüllSaal-Gebäudes mit 4,5 Mio.Schätzung die dreifache Kostensumme liegt wird in der Studie geraten keine Gesamtsanierung zu beschließen.
Realität, grobe Fehleinschätzung oder „Programm“ ?
 
Die Presse veröffentlicht den Bericht über die anschließende Gemeinderatssitzung.
 
Es wird vermutet, dass Vorentscheidungen zum Abriss des DüllSaalGebäudes bereits getroffen wären. Auch in weiteren Presseberichte der folgenden Gemeinderatssitzungen wird immer wieder formuliert, dass eine "Komplettsanierung" nicht möglich wäre.  
 
Stellungnahme zum ISEK 
Kein Abriss … ohne vorherige Kostenermittlung Schreiben mit 63 Unterstützerunterschriften
 
Behandelt wurde dieses Schreiben im Gemeinderat auf der Sitzung vom … - es gibt unseres Wissens keinen öffentlichen Hinweis darauf, dass es im Gemeinderat behandelt worden wäre.
 
Einzelne Gemeinderäte äußern, dass noch keine Vorentscheidungen getroffen wären. Nur Bürgermeister Steinhäuser bleibt bei seiner Einstellung gegenüber einem Erhalt des Ensembles seit Anfang an mit „Nicht mit mir“.
So frei und offen sich der Gemeinderat in seiner Entscheidung auch gibt, müsste er sich dann aber fragen lassen: Wie kommt dann das Wort „Teilabriss“ in die bei der Regierung von Oberfranken beantragte Maßnahme.   
InternetSuchbegriff: Förderoffensive Kulmbach hier der Link zum Förderkatalog der Regierung von Oberfranken.
 
Wir sind vorsichtig, wir wissen nicht, wie die Auftragsbeschreibung für die Architekten der sogenannten „Machbarkeitsstudie“ ausgesehen hat. Diese ist gerade in Arbeit.
 
Ebenso sind Gutachten in Auftrag gegeben die eine Entscheidung stützen sollen, ob das Landesamt für Denkmalpflege über Frau Dr. Gentner das DüllSaal-Gebäude als denkmalgeschützt einstuft. Ein entsprechendes Schreiben hat uns Frau Dr.Gentner zukommen lassen.

Momentan ist die Formulierung für Marktplatz 5 nicht vollkommen klar gefasst.
 
Rainer Friedmann

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